Der St.Galler Kantonsrat beschloss an seiner Sitzung vom 2. Mai 2024, den möglichen «Fahrkostenabzug» bei der Steuererklärung (Formular 4) für Pendlerinnen und Pendler auf max. CHF 8’000.– zu erhöhen. Heute beträgt dieser Abzug lediglich CHF 4'595.–.
Trotz aller Vorteile ergriff die Linke mit über 4'000 Unterschriften gegen diese Vorlage das Referendum. Das St.Galler Stimmvolk hat deshalb am 24. November 2024 über den XXII. Nachtrag zum Steuergesetz zur Erhöhung des maximalen Fahrkostenabzugs zu befinden.
die Teuerung ausgleichen
Stadt & Land steuerlich gleichstellen
die Landflucht bremsen
den Mittelstand stärken
die Standortattraktivität unseres Kantons steigern
Eigentum fördern
«Der Kanton St.Gallen liegt bei den Pendlerabzügen im kantonalen Vergleich weit abgeschlagen auf dem drittletzten Platz. Nur die Stadtkantone Genf und Basel haben tiefere Abzüge. Zwölf Kantone kennen gar keine Obergrenzen. Mit der Erhöhung auf CHF 8‘000.– würde St.Gallen immerhin im Mittelfeld landen. Es handelt sich somit in jeder Hinsicht um eine faire, angemessene, ökologische und keinesfalls übertriebene Anpassung.»
SvP Kanton st.Gallen
Die Mitte Kanton St.Gallen
FDP.Die liberalen Kanton st.gallen
Kantonaler Gewerbeverband St.Gallen (KGV)
Hauseigentümerverband Kanton St.gallen
TCS
Wer vom höheren Pendlerabzug profitiert
Artikel im Tagblatt, Dienstag, 29. Oktober 2024
Rorschacherstr. 44, 9000 St.Gallen
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